Schritt 3 von 4 · Kosten und Pflichten

Nach Nutzung abgerechnet, nicht pro Platz

In der Praxis nutzt die eine Kollegin das Werkzeug täglich, die andere selten. Ein Platz-Abo bestraft genau das. Deshalb zahlen Sie für die tatsächliche Nutzung, mit einem technisch durchgesetzten Monatslimit und einer Warnung, bevor es erreicht ist.

Der Fahrplan

In sechs Etappen zur eigenen Praxis-KI

Sie müssen nicht alles auf einmal. Jede Etappe steht für sich, und die grüne Stufe läuft ohne jede datenschutzrechtliche Vorklärung.

Auftakt und Schulung
Inhalt
Bestandsaufnahme, Ampel-Dienstanweisung im Entwurf, Schulung des Teams. Die KI-Kompetenz nach Art. 4 EU-KI-Recht gehört ohnehin gefördert.
Voraussetzung
keine. Der Einstieg.
Pilot in der grünen Stufe
Inhalt
Chat-Fenster auf eigenem Server, die Assistenten, keine Patientendaten - Organisation, Patienteninfos, Fachfragen, Gebührenerläuterung.
Warum zuerst
Läuft ohne datenschutzrechtliche Vorklärung, weil nichts Vertrauliches hineingeht. Hier sieht das Team den Nutzen.
Wächter-Ausbau
Inhalt
Patientenstamm-Anbindung per CSV-Export, gelbe Stufe, Prüfansicht, Schwärzungsprotokoll, Messung an einem eigenen Testsatz Ihrer Praxis.
Voraussetzung
Export aus dem Praxisverwaltungssystem, Dienstanweisung gezeichnet.
Diktat scharf schalten
Inhalt
Spracherkennung auf europäischem Rechenort oder auf dem Praxisserver, Arztbrief-Entwerfer und Diktat-Nachbearbeiter im Alltag.
Ehrlich dazu
Die Tonaufnahme durchläuft den Wächter nicht, erst das Transkript. Bis die Spracherkennung im Haus läuft, gilt die Diktat-Regel der Dienstanweisung.
Betrieb und Pflege
Inhalt
Monatliche Pauschale: Betrieb, Updates, Modellwechsel, Prüfung neuer KI-Dienste vor der Einführung.
Kern
Umschalten des Modells ist Konfiguration, kein Umbau. Kein Lock-in.
MVZ-Konfiguration
Inhalt
Mehrere Standorte, Rechte- und Standort-Trennung, gemeinsame Wissensbasis.
Für wen
MVZ und größere Einheiten mit mehreren Betriebsstätten.
Zu den Zahlen, offen

Was es kostet

Die Preislogik folgt den Schwesterlinien: nach Nutzung statt pro Platz, ein einmaliger Einrichtungsanteil je Etappe, eine monatliche Pauschale für Betrieb und Pflege. Die konkreten Zahlen für die Praxis-Linie legen wir im Erstgespräch fest, sobald wir Ihren Zuschnitt kennen - Praxisgröße, ob gehostet oder auf eigener Hardware, mit oder ohne Diktat. Wir nennen lieber eine belastbare Zahl für Ihren Fall als einen Schaufensterpreis, der nachher nicht passt.

Was in keinem Paket enthalten ist: die medizin-, berufs- und datenschutzrechtliche Prüfung. Sie gehört zu Ihrer Praxis oder zu einem von Ihnen beauftragten Fachanwalt für Medizinrecht beziehungsweise Ihrem Datenschutzbeauftragten. Wir liefern die Unterlagen dafür: Technikbeschreibung, Baustein fürs Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Unterauftragsverarbeiter-Liste, Zuarbeit zur Datenschutz-Folgenabschätzung, Löschkonzept und den Entwurf der Verpflichtung mitwirkender Personen nach § 203 Abs. 3 StGB.

Was oft gefragt wird

Vier Fragen, die jede Praxis stellt

Ist das ein Medizinprodukt? Brauchen wir eine Zulassung?

Nein - und das ist bewusst so gebaut. Das System ordnet, formuliert und übersetzt, was Sie ihm vorgeben. Es stellt keine Diagnose, empfiehlt keine Therapie und schlägt keinen ICD-Code vor. Genau diese Selbstbeschränkung hält es außerhalb der Medizinprodukte-Verordnung und der Hochrisiko-Stufe des EU-KI-Rechts. Die verbindliche Einordnung für Ihren Einsatz trifft Ihr Datenschutzbeauftragter oder ein Fachanwalt; wir liefern die Technikbeschreibung dafür.

Dürfen wir Patientendaten überhaupt an eine KI geben?

Der Punkt ist § 203 StGB: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag löst das Datenschutzthema, aber nicht das strafrechtliche - die Schweigepflicht lässt sich nicht wegvertragen. Deshalb ersetzt der Wächter die identifizierenden Daten (Name, Geburtsdatum, Versichertennummer) vor dem Absenden; das Modell sieht nur einen pseudonymisierten Sachverhalt. Zusätzlich verpflichten wir uns als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB. Die Prüfung, ob das für Ihren konkreten Fall trägt, bleibt bei Ihnen und Ihrem DSB.

Hängt das an unserer ePA oder unserem Praxisverwaltungssystem?

Nein. Wir sind kein Bestandteil der Telematikinfrastruktur und hängen nicht an ePA, eRezept oder KIM. Für den Wächter genügt ein CSV-Export Ihres Patientenstamms, der lokal auf Ihrem Server liegt. Ihr Praxisverwaltungssystem behalten Sie, unser Assistent läuft daneben.

Was, wenn ein Modell besser wird oder wir wechseln wollen?

Umschalten ist Konfiguration, kein Umbau. Oberfläche, Konten, Wächter und Ampel bleiben identisch, nur der Rechenort dahinter wechselt. Kein Lock-in - das ist Teil der monatlichen Pflege.

Der nächste Schritt

Bringen Sie einen eigenen Fall mit

Dreißig Minuten, bei Ihnen oder per Bildschirmfreigabe, mit einem echten Fall (ohne echte Patientendaten). Sie sehen den Wächter live arbeiten und wo die Grenze zum Medizinprodukt liegt, und Sie bekommen eine belastbare Zahl für Ihren Zuschnitt.

FabStack GmbH · Sergej Enenko · fabstack.de · Lage, Ostwestfalen

Diese Seite ist keine Rechts- und keine Medizinberatung. Alle rechtlichen Aussagen sind Ausgangspunkte für Ihre eigene Prüfung, nicht deren Ergebnis.